Seit 2012 übernehmen auch die gesetzlichen Kassen einen Anteil der osteopathischen Behandlung. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese dazu gehört und welche Bedingungen erfüllt sein müssen. Unsere Therapeuten haben eine vollständige osteopathische Ausbildung, was eine Grundvoraussetzung für die Erstattung ist.

Die privaten Kassen, die Beihilfe und die Postbeamtenkasse zahlen schon lange über die Gebührenordnung für Heilpraktiker die osteopathische und naturheilkundliche Behandlung komplett bzw. größtenteils. Wir raten aber immer, noch einmal nachzufragen, ob in Ihrem Tarif Heilpraktikerleistungen enthalten sind.